Leistungen

Betreuung von Land- und Forstwirten.

Leistungen

Landwirtschaftliche Buchstelle

Das Steuerrecht hält für fast alle Steuerarten Sonderregeln bei der Besteuerung von Land- und Forstwirten bereit. Sei es bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG, im Rahmen der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder bei der Ermittlung von Durchschnittssätzen für die Umsatzsteuer gem. § 24 UStG.

Diese rechtlichen Besonderheiten führen zu besonderen Ansprüche an die steuerliche Beratungskompetenz. Im Rahmen unserer Spezialisierung "landwirtschaftliche Buchstelle" betreuen wir daher buchführungspflichtige Land- und Forstwirte ebenso wie Nebenerwerbslandwirte. 

Leistungen in der Übersicht

  • Steuererklärungen
  • Anlagen- und Flurstücksverzeichnisse
  • Finanzbuchführung / Unterstützung bei Selbstbuchungen
  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG
  • BMELV-Jahresabschlüsse
  • Durchführung und Abwicklung der besonderen Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
  • Betriebsübergaben, Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben
  • Betreuung von Erbengemeinschaften
  • Gestaltung der Hofübergabe

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